Amtssitz Schenefeld bei Hamburg

Notarielle Präzision & persönliche Beratung

Unabhängige Vorsorge, ausgewogene Verträge und juristische Klarheit. Wir beurkunden und gestalten Ihre Rechtsgeschäfte im Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht.

  • Direktkontakt: 040 2000 855 55
  • Stadtzentrum Schenefeld, nahe Hamburg-Lurup
Notar Nils von Bergner
Notar Nils von Bergner

Notarielle Fachgebiete

Rechtssichere Gestaltung für alle Lebensphasen

Der Gesetzgeber schreibt die Mitwirkung eines Notars bei Geschäften von besonderer Tragweite vor. Wir sichern Ihre Verträge unparteiisch ab.

  • 02 — Erbrecht

    Erbrecht & Nachfolge

    Testamente und Erbverträge nach Ihren individuellen Wünschen – zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten.

    • Testament
    • Erbvertrag
    • Erbscheinsantrag
    Nachfolge besprechen
  • 03 — Vorsorge

    Vorsorgeangelegenheiten

    Sichern Sie Ihre Handlungsfähigkeit für Notfälle ab. Notarielle Urkunden besitzen höchsten Beweiswert.

    • Vorsorgevollmacht
    • Patientenverfügung
    Vorsorge regeln
  • 04 — Familienrecht

    Familienrecht

    Vorsorgeverträge, Anpassung des Güterstands sowie einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarungen.

    • Ehevertrag
    • Scheidungsfolgen
    Familienrecht klären
  • 05 — Gesellschaftsrecht

    Gesellschaftsrecht

    Begleitung von Unternehmen – von der Gründung (GmbH, UG) bis zu Handelsregisteranmeldungen.

    • GmbH-Gründung
    • Handelsregister
    Gründung planen
  • 24 h

    Antwort auf Ihre Online-Anfrage – an jedem Werktag, garantiert persönlich.

    Jetzt anfragen
  • Ihr Anliegen gehört in erfahrene Hände.

    Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben – wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag.

    Unverbindlich anfragen

„Wir beurkunden die wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens – mit der Sorgfalt, die sie verdienen.“

Nils von Bergner · Rechtsanwalt & Notar
Amtssiegel auf notarieller Urkunde

Der Notar

Unabhängig. Unparteiisch. Persönlich.

Als Notar ist Nils von Bergner Träger eines öffentlichen Amtes – der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aller Beteiligten verpflichtet. Er berät Sie bei der Gestaltung Ihrer Verträge so, dass Interessen ausgewogen gewahrt und spätere Konflikte von vornherein vermieden werden.

Jede Urkunde wird in der Kanzlei in Schenefeld individuell vorbereitet, persönlich beurkundet und bis zur vollständigen Abwicklung betreut.

  • Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz Schenefeld bei Hamburg
  • Zuständige Aufsicht: Schleswig-Holsteinische Notarkammer
  • Beratung und Beurkundung auf Deutsch und Englisch
  • Hausbesuche im gesamten Amtsbereich bei nachgewiesenem Bedarf

Der Ablauf

In vier Schritten zur rechtssicheren Urkunde

Vom ersten Gespräch bis zur Eintragung im Grundbuch oder Handelsregister.

  1. Erstkontakt

    Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch oder online. Wir nennen Ihnen die benötigten Unterlagen.

  2. Entwurf & Besprechung

    Wir erstellen einen individuellen Vertragsentwurf und besprechen ihn mit allen Beteiligten.

  3. Beurkundung

    Die Urkunde wird verlesen, erläutert und von allen Parteien sowie dem Notar unterschrieben.

  4. Vollzug & Abwicklung

    Wir veranlassen alle Eintragungen und überwachen Fristen bis zum Abschluss.

Notarkosten

Gesetzlich geregelt – überall gleich

Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit verbindlich festgelegt. Sie zahlen bei jedem Notar in Deutschland dieselbe Gebühr.

  • Gesetzlich festgelegt nach GNotKG
  • Bei jedem Notar identisch – keine Verhandlungssache
  • Transparente Kostenauskunft vor jedem Auftrag

Die exakte Gebühr hängt vom Geschäftswert und den Gebührentatbeständen ab. Auf Wunsch erhalten Sie vor der Beurkundung eine verbindliche Kostenauskunft.

Mehr zu Notarkosten

Waage und Richterhammer — Sinnbild für gesetzlich geregelte Notarkosten

Transparenz & Information

Wann müssen Sie zum Notar?

Notarielle Beurkundungen schützen vor übereilten Entscheidungen und sichern rechtlich komplexe Vorgänge verbindlich ab.

Immobilien & Grundstücke

Grundstückskaufverträge und Eigentumsübertragungen bedürfen stets der notariellen Beurkundung. Der Notar prüft das Grundbuch, bereitet die Verträge neutral vor und sichert Kaufpreiszahlung sowie rechtzeitigen Eigentumsübergang für beide Parteien ab.

Testamente & Erbverträge

Während ein Erbvertrag zwingend notarbedürftig ist, sichert ein notarielles Testament die Rechtsgültigkeit ab und erspart den Hinterbliebenen meist das aufwendige Verfahren zur Beantragung eines Erbscheins.

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht genießt bei Banken, Behörden und Ärzten höchste Akzeptanz und verhindert im Krisenfall die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers.

Unternehmen & Handelsregister

Gründungen von Kapitalgesellschaften, Satzungsänderungen, Anteilskäufe sowie Handelsregisteranmeldungen müssen notariell beglaubigt und elektronisch übermittelt werden.