Nils von Bergner ist Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Schenefeld bei Hamburg. Als Notar kümmert er sich um alle beurkundungs- und beglaubigungsrelevanten Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, insbesondere um Testamente, Erbverträge, Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Vorsorgevollmachten und Handelsregistersachen.

Nils von Bergner ist zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
- AdresseRechtsanwalt und Notar Nils von Bergner
Kiebitzweg 2 / Industriestraße 1
22869 Schenefeld
Deutschland - Telefon040 2000 855 55
- Emailinfo@notar-von-bergner.de
- ÖffnungszeitenMo–Fr 08:00–18:00 Uhr
Häufige Fragen zum Notariat
Kurzantworten zu Aufgaben, Formvorschrift und Vorbereitung — zusammengeführt aus dem bisherigen FAQ-Bestand.
Warum zum Notar?
Bestimmte Rechtsgeschäfte in Deutschland bedürfen der notariellen Form. Die meisten Ratsuchenden gehen daher nicht aus freien Stücken zum Notar, sondern weil es ihnen das Gesetz im Einzelfall vorgibt. Wer beispielsweise einen Grundstückskaufvertrag abschließen möchte, der muss diesen Vertrag beim Notar beurkunden lassen, andernfalls erzeugt dieser keine Rechtswirkung.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Fragen beantworten, bevor Sie den Weg zum Notar suchen.
Was hat der Notar für Aufgaben?
Die Bundesnotarordnung definiert in § 1 die Funktion des Notars. Danach sind Notare unabhängige, von den Ländern bestellte Träger eines öffentlichen Amtes, die für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig sind.
Der Notar hat somit eine Doppelrolle, er bekleidet zum einen ein öffentliches Amt und übt hoheitliche Funktionen aus, zum anderen ist er ein Dienstleister für die Parteien, die ihn beauftragen.
Anders als ein Rechtsanwalt ist der Notar kein einseitiger Interessenvertreter, vielmehr muss er die Interessen der Parteien unparteiisch wahren. Zu den Amtspflichten des Notars gehören insbesondere dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Notare beraten und gestalten.
Sie müssen den wahrend Willen der Parteien ermitteln und eine Gestaltung wählen, die den Interessen der Parteien am ehesten gerecht wird. Sie werden dabei vor allem vorsorgend tätig, da ihre Amtstätigkeiten späteren Streit und Rechtsunsicherheit gerade vermeiden sollen.
Zu den wesentlichen Aufgaben eines Notars gehören insbesondere die Beurkundung von Willenserklärungen, Beglaubigungen, Grundbuchangelegenheiten, das Registerrecht und Nachlasssachen.
Wozu dient die notarielle Form?
Der Gesetzgeber hat für bestimmte Rechtsgeschäfte bestimmte Formen vorgeschrieben. Die strengste Form stellt dabei neben der Eigenhändigkeit beim privatschriftlichen Testament die notarielle Beurkundung dar. Zu ihrer Wirksamkeit bedürfen der notariellen Form beispielsweise die folgenden Rechtsgeschäfte: Der Gesetzgeber bemisst solchen Rechtsgeschäften eine besondere Bedeutung zu.
Die Betroffenen sollen daher durch die besondere Formvorschrift ausreichend vor Rechtsnachteilen geschützt werden. Die notarielle Form hat somit eine Warnfunktion, da den Betroffenen vor Augen geführt wird, dass das betreffende Rechtsgeschäft mit besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden ist.
Darüber hinaus besteht auch eine besondere Beratungs- und Belehrungsfunktion. Die Betroffenen sollen vor Abschluss eines solchen Rechtsgeschäftes qualifiziert und eingehend aufgeklärt und beraten werden. Schließlich bietet die Formvorschrift auch eine besondere Beweisfunktion, da die Urkunde den Inhalt und ihr Zustandekommen dokumentiert.
Grundstückskaufvertrag, Kaufvertrag über Wohnungseigentum und Erbbaurecht; Bauträgervertrag; Ehevertrag; Sorgeerklärungen und Vaterschaftsanerkennung; Öffentliches Testament; Erbvertrag und Erbverzichtsvertrag; Eidesstattliche Versicherung im Erbscheinsverfahren; Schenkungsversprechen; Übertragung von GmbH-Anteilen; Vollstreckbare Urkunden.
Wie bereite ich mich vor?
Der erste Schritt zu einer umfassenden und präzisen notarielle Betreuung besteht darin, den wahren Willen der Mandanten und die relevanten Tatsachen festzustellen. Wir werden daher immer eine Vorbesprechung mit Ihnen durchführen und Ihnen fallbezogen mitteilen, welche Informationen und Unterlagen wir für Ihr individuelles Anliegen benötigen.
Generell werden in den verschiedenen Bereichen üblicherweise die folgenden Unterlagen erforderlich sein: Ihre Ausweispapiere. bei familienrechtlichen Angelegenheiten: Heiratsurkunde oder Kopie davon, falls nicht verheiratet: Geburtsurkunde, etwa bestehende Eheverträge bei erbrechtlichen Angelegenheiten: bereits erstellte Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge, Eheverträge, Heirats- oder Geburtsurkunde bei Grundstücksgeschäften: Grundbuchauszüge (auch veraltete), Lagepläne, alte Verträge wie z.B. Ankaufsvertrag oder Übergabevertrag, von der Bank dem Käufer übersandte Grundschuld- oder Hypothekenformulare bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten: bestehende Gesellschaftsverträge, Handelsregisterauszug (auch wenn nicht mehr gültig) Über weitere gegebenenfalls mitzubringende Unterlagen informieren wir Sie rechtzeitig vor Ihrem Termin.