Erbrecht

Wer die Verteilung seines Vermögens nicht zu Lebzeiten regelt, hinterlässt die gesetzliche Erbfolge — und oft eine unwillkommene Überraschung für Angehörige und Ehepartner.

Symbole des Rechts — Waage und Hammer

Was die gesetzliche Erbfolge bedeuten kann

  • Kinder sind als Erben erster Ordnung Miterben — der überlebende Ehepartner erbt nicht allein
  • Fehlen Erben erster Ordnung, können Erben zweiter Ordnung (Eltern bzw. deren Abkömmlinge) oder dritter Ordnung (Großeltern bzw. deren Abkömmlinge) eintreten
  • Bei Immobilien entsteht oft eine Erbengemeinschaft: der überlebende Ehepartner kann nicht mehr frei verfügen
  • Je nach Güterstand und Verwandten erbt der Ehegatte ein Viertel, ein Drittel oder die Hälfte
  • Allein erbt der Ehepartner nur, wenn keine Erben der ersten oder zweiten Ordnung und keine Großeltern vorhanden sind

Gestaltung statt Streit

Unerwartete Erbengemeinschaften führen nicht selten zu Konflikten. Das deutsche Erbrecht bietet Gestaltungsinstrumente, mit denen Sie selbst entscheiden, wem Sie Ihr Vermögen vererben — in erster Linie Testament und Erbvertrag.

Sie müssen sich nicht an die gesetzliche Erbfolge halten und können auch nicht verwandte Personen als Erben einsetzen oder gesetzliche Erbteile ändern. Eine Ausnahme bildet der Pflichtteil: Er ist grundsätzlich unabänderlich, es sei denn, es liegen besondere Gründe für eine Pflichtteilsentziehung vor.

Die folgenden Themen geben einen Überblick über zentrale erbrechtliche Vorgänge.

Themen

Schwerpunkte im Erbrecht

Vorsorge für den Erbfall und Klärung erbrechtlicher Verhältnisse.